Die MID Förderung – Was ist das?
Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) wurde von dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) ins Leben gerufen, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen. Durch die Unterstützung des Programms können die Unternehmen z.B. ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren intelligent und digital weiterentwickeln und sich somit optimal auf eine sich immer weiter digitalisierende Zukunft vorbereiten.
Welche MID-Gutschein-Varianten gibt es?
Es gibt 3 Optionen: Die MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation.
Im Folgenden können Sie nachlesen, woraus die einzelnen Möglichkeiten genau bestehen.
MID-Digitalisierung:
Bei der MID-Digitalisierung geht es um eine Analyse und Umsetzung von Digitalisierungslösungen. Also die digitale Etablierung Ihres Unternehmens. Die Fördersumme beträgt bis zu 15.000 Euro. Dabei gibt eine Potenzialanalyse Auskunft über die externen Dienstleistungen, die für Ihr Unternehmen am besten geeignet sind. Unternehmerinnen und Unternehmer werden außerdem dabei unterstützt, ihren Betrieb digital aufzustellen. Zudem wird ihnen eine externe Begleitung für die (Weiter-)Entwicklung digitaler Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt.
MID-Analyse:
Die MID-Analyse besteht aus Technologieanalysen für Innovationen im Produkt- und Dienstleistungsbereich sowie für innovative Produktionsverfahren. Hier wird das Potenzial aus Hochschulen mit einer Fördersumme von bis zu 15.000 Euro genutzt, um die Umsetzung des Projektes zu überprüfen. MID – Analyse ist prinzipiell also der Schritt vor MID – Innovation, da hier durch Experten erst einmal geprüft wird, ob die überlegten Produkte oder Dienstleistungen überhaupt durchgesetzt werden sollten.
MID-Innovation:
Bei der MID-Innovation beträgt die Fördersumme sogar bis zu 40.000 Euro. Hier wird die Forschung, Entwicklung und Umsetzung von Innovationsvorhaben unterstützt. Das passiert, indem Hochschulen oder Forschungseinrichtungen damit beauftragt werden, die entsprechenden Produkte auszutesten oder weiter voranzubringen. Dabei ist vorausgesetzt, dass bereits Analyse-Ergebnisse aus einer Vorfeldstudie vorhanden sind.
Was wird gefördert?
Die 3 Gutscheinvarianten lauten: MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation. Somit können die Digitalisierungsgutscheine NRW in 3 unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden, die sich alle auf die Neu- und Weiterentwicklung digitaler Produkte und Prozesse beziehen. Es geht darum, projektbezogen externe Unterstützung für auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Nicht zulässig ist dabei beispielsweise die Vergabe von Unteraufträgen. Am wichtigsten für die MID-Förderung ist die Begründung des Projekts und die mögliche Umsetzung.
MID-Gutscheine – Wer kann sie beantragen?
Wie oben erwähnt dient die Projektförderung dazu, dass der Mittelstand bei den Trends seiner Branche mithalten und damit Projekte im eigenen Unternehmen vorantreiben kann. Ein MID-Gutschein kann von einem Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragt werden, welches weniger als 250 Mitarbeitende (äquivalent zur Vollzeitarbeit) und einen Jahresumsatz von max. 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von max. 43 Millionen Euro hat. Das Unternehmen selbst muss den Gutschein beantragen und kann dann im Folgenden eigenständig bestimmen, welcher Auftragnehmer das Unternehmen in der Umsetzung der Digitalisierungsprojekte unterstützt. Die Einreichungsfristen sind bisher unbefristet. Eine wichtige Bedingung ist dabei, dass die Partner fachliche Expertise und fachliche Kompetenzen besitzen. Hinzu kommt, dass für den Erhalt von MID-Digitalisierung und MID-Analyse eine Bagatellgrenze von 5.000€ überschritten werden muss, damit der Antrag genehmigt werden kann. Bei MID-Innovation liegt diese Bagatellgrenze bei 10.000€.
Zeitraum der MID-Förderung
Zum Zwecke der Digitalisierung wird im Wege der Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung für eine Projektlaufzeit von mindestens 6 Monaten, 9 Monaten oder maximal 12 Monaten bewilligt. Außerdem muss die Projektlaufzeit der MID-Förderung bei der Beantragung festgelegt werden. Denn innerhalb des festgelegten Zeitraums muss die Maßnahme dann auch umgesetzt werden. Die Gutscheinart entscheidet hierbei über die förderfähigen Kosten. Diese Erstattungen liegen demnach zwischen 30% und 80% der förderfähigen Kosten.
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Mit uns als strategischen Partner für Förderungen kann die MID-Förderung nun beantragt werden. Wir begleiten Sie vom Antragsprozess bis hin zur kompletten Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen.
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